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"Es geht um Kontrolle der Inhalte", sagt Rechtsanwalt Carsten Brennecke (Foto: Jörg Heupel)
Ist es üblich, dass Journalisten Verschwiegenheitsvereinbarungen vor einem Pressetermin unterschreiben? Rechtsanwalt Carsten Brennecke sagt ja und geht sogar noch weiter. Interview: Christian Rath
11.10.2021
Carsten Brennecke ist Rechtsanwalt in der Kölner Medienrechtskanzlei Höcker. Er berät das Erzbistum Köln bei der Pressearbeit zur Aufarbeitung des Missbrauchsskandals. Im Januar endete ein Pressetermin des Bistums im Fiasko, weil sich die eingeladenen Journalisten weigerten, die geforderte Verschwiegenheitsvereinbarung zu unterzeichnen. Im Interview versucht Brennecke nun, den schlechten Ruf solcher Vereinbarungen zu verbessern.
journalist: Wird es nach dem Desaster von Köln noch Verschwiegenheitsvereinbarungen geben?
Carsten Brennecke: Natürlich. Verschwiegenheitsvereinbarungen sind nichts Unanständiges. Sie ermöglichen, dass Journalisten Informationen bekommen, die sie sonst nicht bekommen würden. Daran haben nicht zuletzt Journalisten ein Interesse.
Der Name „Verschwiegenheitsvereinbarung“ klingt aber anders. Wird hier nicht die Presse geknebelt?
Überhaupt nicht. Das ist ein ganz falsches Bild. Verschwiegenheitsvereinbarungen erweitern die Möglichkeiten der Presse und schränken sie nicht ein.
Das haben die Journalisten in Köln aber nicht so gesehen, als sie kollektiv ihre Unterschrift verweigerten ...
Das stimmt. Aber das lag vor allem an einer etwas unglücklichen Vorbereitung dieses Pressetermins. Wenn das Prozedere mit den Journalisten vorab in Einzelgesprächen besprochen worden wäre, dann hätten sicher einige die Verschwiegenheitserklärung unterzeichnet.
Das Problem war also nur, dass die Journalisten mit der Erklärung überfallen wurden?
Die Vereinbarung kam wohl etwas überraschend.
Ist das Selbstkritik? Sie haben ja das Erzbistum beraten.
Ich habe auf Bitten des Bistums eine Verschwiegenheitsvereinbarung formuliert. Ich habe nicht den Pressetermin vorbereitet. Aber es wäre sicher gut gewesen, wenn ich hier einige Tipps gegeben hätte.
Warum hätten Journalisten bei dem Pressetermin eine Verschwiegenheitsvereinbarung unterzeichnen sollen?
Journalisten hätten dabei erstmals Einblick in das bis dahin unveröffentlichte Gutachten der Münchener Anwaltskanzlei WSW erhalten. Dabei sollten sie aber nicht über die dort erwähnten Missbrauchsopfer schreiben, weil diese das Gutachten selbst noch nicht kannten. Und sie sollten nicht über die dort erhobenen Vorwürfe gegen bestimmte kirchliche Täter und Kleriker schreiben, weil die Darstellung methodisch mangelhaft und daher rechtlich angreifbar war. Diese Argumente hätten vermutlich manchen Journalisten eingeleuchtet, wenn man sie im Vorfeld auf Augenhöhe darüber informiert hätte.
Und worüber hätten die Journalisten dann noch schreiben dürfen?
Strafrechtsprofessor Matthias Jahn hätte ihnen die methodischen Mängel des Gutachtens anhand von Beispielen erläutert. Und die Journalisten hätten sich davon überzeugen können, dass Bischof Woelki in dem WSW-Gutachten nicht belastet wurde, dass also die Nicht-Veröffentlichung des Gutachtens keineswegs dazu diente, den Bischof zu decken.
Nach dem gescheiterten Termin von Köln gab es viel Kritik am Bistum. Dagegen betonten Sie, Verschwiegenheitsvereinbarungen seien doch „gang und gäbe“.
So ist es, die ganze Aufregung war viel Rauch um Nichts.
Sie machen das häufig?
Wir haben etwa drei bis vier große Fälle pro Jahr, bei denen Journalisten nach Abschluss einer Verschwiegenheitsvereinbarung spezielle Informationen erhalten.
Diese Zahl gilt für die ganze Kanzlei Höcker mit ihren 15 Anwälten?
Ja.
Das ist ja noch kein Massenphänomen.
Aber es ist auch nicht unüblich.
"Wir versuchen, auf die Medienberichterstattung Einfluss zu nehmen. So können wir bestimmte Berichte vielleicht ganz verhindern und andere in eine neue Richtung lenken."
Wie viele Journalisten in Deutschland kennen solche Vereinbarungen?
Insbesondere Investigativjournalisten kennen solche Verschwiegenheitsvereinbarungen. In passenden Fällen bieten wir sie aber auch lokalen Journalisten an, die meinungsführend an einem bestimmten Thema arbeiten.
Was ist der zentrale Inhalt einer solchen Vereinbarung?
Journalisten verpflichten sich nicht nur, die Quelle der Informationen geheim zu halten oder wörtliche Zitate autorisieren zu lassen. Sie sagen auch zu, dass sie erhaltene Informationen nur nach ausdrücklicher Freigabe durch die Quelle veröffentlichen werden.
Um welche Konstellationen geht es dabei typischerweise?
Dabei geht es zum Beispiel um Whistleblower, die eine wirklich heiße Geschichte anbieten. Diese offenbaren sich aber nur, wenn ein tiefgreifendes Vertrauen zwischen Whistleblower und Journalist besteht. Hier kann eine Verschwiegenheitsvereinbarung helfen, das Vertrauen zu erhöhen.
Es gehört doch zum Kern des journalistischen Handwerks, den Quellenschutz zu beachten.
Das wissen aber nicht alle Whistleblower. Diese haben vielleicht zum ersten Mal mit Journalisten zu tun und bisher nicht nur Positives über den Berufsstand gehört. Sie sind ängstlich und wollen deshalb lieber etwas Schriftliches haben.
Das Kölner Bistum war aber kein Whistleblower.
Natürlich nicht. Das Bistum ist eher ein Fall der zweiten Konstellation: Jemand wird angegriffen und will seine Sicht der Dinge schildern.
Hier geht es dann nicht um den Schutz der Vertraulichkeit?
Nein, hier geht es vor allem um die Kontrolle der Inhalte. Aber es gibt auch Mischformen, und diese sind vermutlich am häufigsten; zum Beispiel Whistleblower, die keine reine Weste haben.
Also Whistleblower, die nicht aus altruistischen Motiven handeln?
Ja. Die Öffentlichkeit sieht Whistleblower gerne als weiße Ritter, das heißt als selbstlose Helden, die aus bloßer Empörung einen Skandal aufdecken. Aber die Wirklichkeit ist komplizierter. Oft geht es um eine Revanche nach persönlichen oder beruflichen Enttäuschungen. Und manchmal geht es Whistleblowern auch darum, andere ins Feuer zu stellen, um nicht selbst im Feuer zu landen.
Sie meinen, dass andere belastet werden, um von sich selbst abzulenken?
Genau. Wenn jemand spürt, dass die Presse oder die Staatsanwaltschaft – oder beide – schon recht nahe sind, dann könnte es eine Strategie sein, der Presse interessante Informationen über einen ähnlichen Fall zu geben. Ziel ist, dass sich die öffentliche Aufmerksamkeit auf diesen anderen Fall richtet und die Staatsanwaltschaft dort ihre Energie konzentriert.
Haben Sie ein Beispiel hierfür?
In einem Finanzskandal, den ich nicht nennen kann, vertraten wir Protagonisten, hinter denen die Staatsanwaltschaft bereits her war und die auch schon den Atem der Presse spürten. Hier empfahlen wir eine gezielte Pressearbeit, um andere Protagonisten, die wir nicht vertraten, zu belasten und ins Feuer zu stellen.
Ihre Mandanten sollen also ihren eigenen Hintern retten, indem sie andere mit Hilfe der Presse verpfeifen?
So könnte man das beschreiben.
Aber warum sollten Journalisten bei einem derartigen Manöver mitmachen?
Sie bekommen Hintergrundinformationen zu kriminellen Machenschaften, über die sie gerade recherchieren und die sie sonst nie erhalten würden.
Und Ihre Mandanten dürfen dabei nicht erwähnt werden?
Das ist die Bedingung. Man könnte auch sagen: die Gegenleistung.
Warum sollten sich unabhängige Medien von Ihnen dirigieren lassen?
Weil es den Journalisten um kriminelle Strukturen geht und nicht um die konkreten Protagonisten. Sie brauchen nicht „Hans Müller“, wenn sie auch „Peter Meier“ haben können. Journalisten sind an großen Geschichten interessiert und wollen daran die Mechanismen aufzeigen. Wir liefern ihnen dazu einen passenden Protagonisten. Aus Sicht der Journalisten ist es nicht relevant, ob in ihrer Geschichte unser Mandant oder eine andere Person als Hauptperson auftaucht.
Haben die Journalisten tatsächlich Ihr Spiel mitgemacht?
Natürlich. Alle waren hinter diesem Skandal her und waren froh, dass ihnen jemand die Hintergründe offenbart. Das war für alle Journalisten ein äußerst attraktives Angebot. Übrigens war auch eine öffentlich-rechtliche Anstalt dabei.
Und hat sich das Manöver auch für Ihre Mandanten gelohnt?
Ja. Alle von uns vertretenen Protagonisten sind noch auf freiem Fuß. Gegen manche wird ermittelt, gegen andere nicht. Aber je länger die Tat zurückliegt, desto milder die Strafen. Und irgendwann tritt dann auch die Verjährung ein.
Welche Rolle spielten Verschwiegenheitsvereinbarungen bei Ihrer Medienarbeit in diesem Fall?
Hier genügte es eindeutig nicht, dass unsere Protagonisten nicht genannt werden. Wir mussten auch kontrollieren, dass keine Details bekannt werden, die ihre Identität verraten könnten.
Durften die Medien überhaupt offenlegen, dass es Informanten gab?
Das ist nicht üblich. In solchen Fällen schreibt man eher „nach Informationen dieser Zeitung“.
Werden solche Informationen dann in größeren Hintergrundrunden mitgeteilt?
Nein, das sind typischerweise Gespräche mit nur einem Journalisten.
Bekommt ein Medium die Informationen exklusiv?
In der Regel ja. Das macht die Sache doch erst richtig interessant. Bei komplexen Sachverhalten können wir allerdings den Stoff aufteilen und unterschiedlichen Medien jeweils nur bestimmte Aspekte einer Geschichte überlassen.
Von wem geht die Initiative aus? Kommen Journalisten auf Sie zu oder umgekehrt?
In der Regel werde ich aktiv. Ich sehe, wer über ein Thema schreibt und nehme Kontakt auf. Manchmal weiß ich auch vom Mandanten, wer bereits in seinem Umkreis recherchiert und deshalb besonders gefährlich ist.
Schließen Sie die Verschwiegenheitsvereinbarung mit dem Journalisten selbst oder mit seinem Medium beziehungsweise dem Verlag?
In der Regel unterschreibt der Journalist. In besonders heiklen Fällen unterzeichnet aber auch mal der Justiziar des Verlags. Ich gehe ohnehin davon aus, dass Journalisten solche Vereinbarungen vorab mit ihrem Justiziar besprechen.
Und Justiziare raten Journalisten tatsächlich dazu, sich vertraglich zu verpflichten, bestimmte Informationen nicht zu veröffentlichen?
Nochmals: Journalisten bekommen Informationen, die sie sonst nicht bekommen würden, das ist der Kern der Vereinbarung. Unter dem Strich werden die Möglichkeiten der Presse erweitert, nicht eingeschränkt. Und wenn Journalisten wissen, was sie nicht schreiben dürfen, dann ist doch zumindest die Rechtssicherheit verbessert.
"In einem Fall empfahlen wir eine gezielte Pressearbeit, um andere Protagonisten, die wir nicht vertraten, zu belasten und ins Feuer zu stellen."
Was gilt, wenn ich eine Information, die ich eigentlich nicht verwenden darf, später auf anderem Wege erhalte?
Manchmal gibt es eine Öffnungsklausel in Verschwiegenheitsvereinbarungen. Diese erlauben es, eine Information zu verwenden, wenn sie in der breiten Öffentlichkeit bereits bekannt ist, zum Beispiel weil sie inzwischen von mehreren Leitmedien verbreitet wurde.
Und was gilt, wenn ich eine gesperrte Information später über eine andere Quelle erfahre? Darf ich diese Information nun doch verwenden?
Nur wenn Sie Ihre Quelle offenlegen und so beweisen, dass Sie eine eigene Quelle haben.
Aber als Journalist will ich doch nicht meine Quellen offenlegen – und schon gar nicht gegenüber Ihrem Mandanten, der ja möglicherweise dunkle Eigeninteressen verfolgt.
Sie könnten gegenüber mir als Anwalt die neue Quelle offenlegen, und ich versichere Ihnen, dass ich diese Information an niemanden weitergebe, auch nicht an meinen Mandanten.
Da müsste ich Ihnen aber ziemlich vertrauen.
Ja. Oder Sie verzichten eben auf den ganzen Deal und damit auch auf die exklusiven Informationen.
Wie oft kommt ein Journalist zu Ihnen, weil er eine gesperrte Information nun doch verwenden will, weil er sie anderweitig recherchiert hat?
Das ist nicht häufig und betrifft fast immer die Identität des Informanten, aber nicht konkrete gesperrte Inhalte.
Was passiert, wenn jemand die Zusagen bricht, die er in einer Verschwiegenheitsvereinbarung gemacht hat?
Ich habe den Fall noch nie erlebt, dass Journalisten eine derartige Zusage nicht eingehalten haben. Journalisten haben ein hohes Ethos und nehmen den Quellenschutz von sich aus ernst. Eine Vertragsstrafe ist daher eigentlich nicht erforderlich. Aber manchmal besteht der Mandant darauf.
Sie halten die Androhung von Sanktionen eigentlich für unnötig?
Für den Mandanten ist entscheidend, dass die Vertraulichkeit gewahrt wird, nicht dass der Bruch der Vertraulichkeit bestraft wird. Eigentlich würde mir sogar eine mündliche Zusage der Journalisten genügen. Aber es gibt manchmal auch andere Gründe für eine schriftliche Vereinbarung.
Welche?
Die Persönlichkeitsrechte des Mandanten lassen sich besser schützen, wenn er beweisen kann, dass er sich gegenüber den Medien bisher nur sehr begrenzt „geöffnet“ hat. Die Verschwiegenheitsvereinbarung ist dann der Beleg dafür, dass die Öffnung nur in einem sehr kontrollierten Maße stattgefunden hat.
Wie lange gibt es solche Verschwiegenheitsvereinbarungen schon?
Etwa seit 2010 oder 2011. Einer der ersten großen Anwendungsfälle war ein Verfahren, bei dem wir einen prominenten Fernsehmoderator vertraten, dem seine Freundin eine Vergewaltigung vorgeworfen hatte. Als immer mehr Ex-Freundinnen des Mannes in bestimmten Medien gegen Bezahlung peinliche Details aus seinem Beziehungsleben ausplauderten, mussten wir dagegenhalten und eigene Themen setzen, zum Beispiel mit rechtsmedizinischen Gutachten. Hierbei arbeiteten wir exklusiv mit anderen Medien zusammen.
Gab es für solche Verschwiegenheitsvereinbarungen Vorbilder? War das etwa ein Trend, der aus den USA kam?
Nein, das hat in Deutschland begonnen und wir – die Kanzlei Höcker – haben das maßgeblich mitgestaltet. Denn solche Verschwiegenheitsvereinbarungen sind Teil unseres Beratungskonzepts im Presse- und Äußerungsrecht, das manche auch „Kölner Schule“ nennen.
Als Gegensatz zur „Hamburger Schule“?
Ja. Die Hamburger Anwälte Matthias Prinz und Michael Nesselhauf waren in den 1980er und 1990er-Jahren die Wegbereiter beim Schutz von Persönlichkeitsrechten gegen unzulässige Medienberichterstattung. Sie waren aber eher konfrontativ, gaben auf Medienanfragen keine Antworten und warteten vor allem auf Fehler der Gegenseite. Wir halten diesen Ansatz nicht für optimal, wenn eine falsche und/oder persönlichkeitsrechtsverletzende Information bereits in der Öffentlichkeit ist.
Was macht die „Kölner Schule“ anders?
Wir versuchen eher, auf die Medienberichterstattung Einfluss zu nehmen. So können wir bestimmte Berichte vielleicht ganz verhindern und andere in eine neue Richtung lenken.
Und Verschwiegenheitsvereinbarungen mit Journalisten sind dabei ein zentrales Instrument?
Sie sind ein nützliches Instrument für beide Seiten. Für Journalisten und für unsere Mandanten.
Christian Rath schreibt als rechtspolitischer Korrespondent unter anderem für die taz, die Badische Zeitung und das Redaktionsnetzwerk Deutschland.